Wieder einmal wurde bei der Neujahrsansprache von Bürgermeister Burelbach deutlich:
In Heppenheim bewegt sich was, in der Kreisstadt fließen Investitionen, insbesondere in den Ausbau von Kindergartenplätzen, in den Wohnungsbau, in die Gewerbeansiedlung, in den Neubau von Sporthallen, in die Modernisierung und den Ausbau des Kurmainzer Amtshofes und des Kaufhauses Mainzer sowie in die Verkehrsinfrastruktur.

Wohlwollend nimmt der Vorstand der CDU Heppenheim zur Kenntnis, dass mit der politischen Weichenstellung nicht nur die städtischen Finanzen saniert wurden, sondern die verlässliche und zukunftsweisende Arbeit der CDU in der Stadtverordnetenversammlung Früchte trägt und die Kreisstadt sich zu einem attraktiven und nachgefragten Standort für Familien, Investoren und Gewerbetreibende entwickelt.

Bei aller politischen Euphorie darf man aber nicht vergessen, dass hauptsächlich die Bürgerinnen und Bürger, die Gewerbesteuerzahler und die Grundstückseigentümer mit ihren zu entrichtenden Beiträgen die Investitionen in die öffentlichen Gebäude und Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Grund genug für den Vorstand der CDU Heppenheim, zumal im Mai des letzten Jahres das Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) geändert wurde, sich mit dem komplexen Thema der Straßenbeiträge zu befassen, um das Thema fachlich und juristisch fundiert in die politische Diskussion einzubringen. Was bedeutet die Neuregelung der Straßenbeiträge für Haus- und Grundstücksbesitzer? Hieß es vorher, die Kommunen "sollen" die Kosten auch auf die Anlieger umlegen, heißt es nun sie "können". Bisher gab es die gesetzliche Regelung, dass die Kosten von den Kommunen auf Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken in Form von Straßenausbaubeiträgen umgelegt werden müssen.

Aus dieser Soll-Regelung ist mit der Reform nun eine Kann-Regelung geworden. Die Kommunen in Hessen dürfen künftig selbst entscheiden, ob und wie sie Anlieger zahlen lassen.

Wäre ein Änderung der Straßenbeitragssatzung auch in Heppenheim möglich?
Wenn ja und wie ?
Mit welchen juristischen und verwaltungsrechtlichen Fallstricken wäre zu rechnen?
Welche finanziellen Auswirkungen würden die unterschiedlichen Modelle mit sich bringen?
Springt der Bund und das Land großzügiger in die finanzielle Bresche?

All diese Fragen will der Vorstand der CDU detailliert aufarbeiten und konnte hierfür einen kompetenten Referenten der Kommunalpolitischen Vereinigung Hessen gewinnen, der zu diesem Thema ein Seminar für die Kommunalpolitiker der CDU anbieten wird. Alle Möglichkeiten müssen auf den Prüfstand und die Vor - und Nachteile diskutiert werden, von der vorhabenbezogenen Erhebung mit hohen Einmalzahlungen für wenige, über die wiederkehrende Straßenbeiträge mit einer regelmäßigen Erhebung, um die Kosten auf mehr Schultern über einen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträgen zu verteilen, einer Reduzierung der bestehenden Prozentualen Anteile in der Straßenbeitragssatzung für die Anlieger oder sogar der komplette Verzicht auf Straßenausbaubeiträge. "Wir versprechen uns mit den gewonnenen Erkenntnissen sowie weiteren Informationen von der Stadt zu den jährlichen Investitionen, den Eigenanteilen und den erhobenen Beiträgen fundierte Grundlagen, um unterschiedliche Modelle sachgerecht beurteilen zu können. Man wird dann im Rahmen einer Evaluierung sehen, ob ggfs. eine Änderung der bestehenden Satzung möglich ist und ein für die Bürger entlastendes Modell im Rahmen einer Antragsinitiative der CDU Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung finden kann", so der Vorstand abschließend in seiner Pressemitteilung.

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